Di 9 Feb 2010
Justitias Mühlen, die Zweite
Geschrieben von Heiner Klemp unter Bildung & Soziales
Im Januar 2009, vermutete das Bundessozialgericht (siehe hier), dass die Hartz-IV-Sätze für Kinder nicht verfassungskonform festgelegt wurden. Heute entschied das Bundesverfassungsgericht, dass dem tatsächlich so ist. Die Bundesregierung muss bis Jahresende nachbessern.
Dass die Entscheidung in diese Richtung gehen würde, war allgemein erwartet worden. Warum aber hat dann die Bundespolitik nicht schon längst gehandelt?
SPIEGEL ONLINE zitiert dazu heute die Justizministerin:
Dass die Verfassungsrichter eine Hartz-IV-Revision verlangen würden, damit hatte die Bundesregierung gerechnet. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte in der “Abendzeitung” gesagt, sie erwarte einen Auftrag des Gerichts an den Gesetzgeber, “bei Hartz IV noch mal deutlich nachzubessern”.
Ich frage mich allerdings: Wenn die Bundesregierung bereits vor dem Urteil (vielleicht schon nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes vor über einem Jahr) wusste, dass die Regelung verfassungswidrig ist, wäre es dann nicht ihre Pflicht gewesen, unverzüglich einen Vorschlag zur Neuregelung vorzulegen? Liegt hier nicht ein Missbrauch des Gerichtes durch die Bundesregierung vor?